Um sein Wunschstudienfach studieren zu können ist es häufig nötig eine Studienbewerbung der Universität oder Hochschule zukommen zu lassen. Das ist von Institution zu Institution unterschiedlich und wird auf den jeweiligen Internetseiten auch genauestens beschrieben. Um Dir aber schonmal einen kleinen Überblick zu geben, habe ich hier die verschiedenen Möglichkeiten aufgeführt.
Gibt es in Deinem Wunschstudium Zulassungsbeschränkungen?
- Du interessierst Dich für Studienfächer, bei denen eine hohe Nachfrage besteht? Infos dazu findest Du im Bewerbungs- und Informationsportal für zulassungsbeschränkte Studiengänge https://hochschulstart.de/ und https://www.nc-werte.info – bzw. direkt bei Deiner Wunschhochschule.
Studienbewerbung – Online
An Hochschulen mit Numerus Clausus (NC) bewirbst Du Dich oft über das Internet. Dort kannst Du Dir ein Profil für deine Studienbewerbung anlegen und musst Angaben zu Deinen schulischen Abschlüssen und Leistungen machen. Natürlich musst Du dann noch Deinen Wunsch-Studiengang auswählen. Fülle bitte alle Bereiche wahrheitsgemäß aus. Schummeln bringt nichts und ist bei Enthüllung auch sehr peinlich. Hast Du Deine Online-Bewerbung abgeschickt wird oft noch gefordert, die Hochschul-Zugangsberechtigung und vielleicht noch ein, zwei unterschriebene Formulare zu der Hochschule zu schicken. Hast Du dies erledigt heißt es warten. Bewerbungszeiträume sind für das Sommersemester (SS) vom 01. Dezember bis 15. Januar und für das Wintersemester (WS) vom 01. Juni bis 15. Juli. Die genauen Abläufe beim Bewerben werden Dir Schritt für Schritt auf den Internetseiten der Schulen erklärt.
Immatrikulation – Einschreiben
Klassisch ist die „Einschreibung“ (Immatrikulation). Dafür solltest Du persönlich z.B. an der Universität erscheinen. Je nach Anfangsbuchstaben Deines Familiennamens wird Dir ein Tag zugeteilt, an dem Du Dich einschreiben kannst. So werden lange Wartezeiten vermieden. Solltest Du an diesem Termin keine Zeit haben, kannst Du Dich trotzdem noch an einem anderen Tag einschreiben, allerdings musst Du dann mit einer hohen Wartezeit rechnen. Was du alles zur Einschreibung mitbringen musst, die genauen Termine, Zeiten und den Ort der Einschreibung findest du auf den jeweiligen Internetseiten der Hochschulen.
Studienbewerbung – Zulassungsvorraussetzungen
Auch hier sind die Vorraussetzungen von Hochschule zu Hochschule und Studiengang zu Studiengang verschieden. So gibt es Studiengänge, die sind für alle frei zugänglich (zulassungsfrei). Oder sie haben einen örtlichen Numerus clausus (NC) und sind somit zulassungsbeschränkt. Die dritte Möglichkeit ist, dass die ZVS für die Vergabe zuständig ist(=> siehe ZVS).
Studienbewerbung – Zulassungsfrei
Du gehst hin, schreibst Dich bei dem gewünschten Studiengang ein, gibts die benötigten Unterlagen ab und gehst wieder nach Hause. Zack, und Du hast einen Studienplatz (vorrausgesetzt Du darfst mit deinem Schulabschluss überhaupt an der gewählten Hochschule studieren).
Studienbewerbung – Numerus Clausus (NC) und Wartesemester
Bewerben sich mehr Leute für einen Studiengang als Studienplätze verfügbar sind, werden Listen erstellt. Welche genauen Verteilungskriterien die verschiedenen Hochschulen haben, findest Du auf deren Internetseiten. Es werden also zum Beispiel zwei Listen angelegt. Auf der Einen werden die Bewerber nach ihrem Notendurchschnitt (numerus clausus) der Hochschulzugangsberechtigung in eine Reihenfolge gebracht und auf der Anderen nach den Wartesemestern. Wartesemester sind Halbjahre, die nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen sind. Ein Teil schafft es über den Notendurchschnitt, ein anderer über die Wartezeiten und weitere über zum Beispiel Härtefälleanträge. Bewerbungszeiträume sind für das Sommersemester (SS) vom 01. Dezember bis 15. Januar und für das Wintersemester (WS) vom 01. Juni bis 15. Juli.